Nein. Zum Anschluss einer steckerfertigen PV-Anlage ist eine Energiesteckdose erforderlich. Die konkreten Anforderungen sind beispielsweise in der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) aufgeführt. Typische Haushaltssteckdosen (Schutzkontaktstecker) sind für den Anschluss einer Mini-PV-Anlage in Deutschland – laut Norm – nicht zulässig. Betrachtet man ein Gerät mit einem Netzstecker, wie etwa einen Wasserkocher oder einen Staubsauger, ist jedem klar, dass von den beiden blanken Steckerstiften keine Gefahr ausgeht. Schließlich liefern solche Geräte keinen Strom, sondern sie benötigen welchen. Anders sieht es jedoch am Netzstecker einer steckbaren Mini-PV-Anlage aus: Ihre Aufgabe ist ja gerade die Erzeugung von Strom und dessen Netzeinspeisung über den Netzstecker. Der genannten Anforderung kann im Falle der steckbaren Mini-PV-Anlage höchstens durch eine Konstruktion entsprochen werden, die sicherstellt, dass derartige Steckerstifte nicht berührbar sind. In diesem Zusammenhang sei auf die Norm DIN EN 61140 (VDE 0140-1) hingewiesen, die insbesondere bei der noch zu erarbeitenden Produktnorm zu berücksichtigen ist: "Gefährliche aktive Teile dürfen nicht berührbar sein und berührbare leitfähige Teile dürfen nicht gefährlich aktiv sein, weder unter normalen Bedingungen (bei bestimmungsgemäßer Verwendung ohne Fehler), noch unter Einzelfehlerbedingungen. "
Im Vorfeld ist die statische Eignung abzuklären. Eine Photovoltaikanlage setzt eine um Schnee- und Windlast reduzierte Dachlastreserve von mindestens 25 Kilogramm pro Quadratmeter voraus. Ist dies nicht der Fall, sind entsprechende bauliche Maßnahmen erforderlich. Vor allem bei Neubauten sollte darauf schon in der Planungsphase geachtet werden, um nachträgliche kostenintensive Umbauten der Dachkonstruktion zu vermeiden. Dient die mittels Photovoltaik produzierte elektrische Energie ausschließlich zur Deckung des eigenen Bedarfs, wird diese in einer Solarbatterie gespeichert. Alternativ speist der Anlagenbetreiber den überschüssigen Solarstrom in das öffentliche Stromnetz ein. In beiden Fällen ist eine Elektroinstallation vom Dach wegführend ins Haus erforderlich. Existiert ein Schornstein mit freiem Zug, erfolgt die Verlegung des Solarkabels darüber. Alternativ sind für die Kabelführung Wanddurchbrüche vom Dach bis zum Batteriespeichersystem oder zum Anschluss des Energieversorgers nötig.
Unproblematisch ist die rechtliche Einordnung, wenn zwei getrennte Verträge vorliegen. Dies wäre z. B. der Fall, wenn der zukünftige Anlagenbetreiber unterschiedlicher Anbieter mit der Lieferung und der Bauleitung beauftragt mit der Folge, dass ein Kaufvertrag über die Lieferung der Komponenten sowie ein selbstständiger Werkvertrag über die Bauleitung vorliegen. In der Praxis erwirbt der zukünftige Anlagenbetreiber jedoch die PV-Anlage regelmäßig als Komplettlösung inklusive Montage, Anschluss und Inbetriebnahme von einem Anbieter (im Folgenden "Installateur"). Die formelle Aufteilung in einen selbstständigen Kaufvertrag und einen selbstständigen Montage-Werkvertrag wäre unwirksam, wenn sie der Umgehung des zwingenden Verbrauchsgüterkaufrechts dient. Was also gilt? In Betracht kommt eine Behandlung nach Kaufvertragsrecht, nach Werkvertragsrecht oder nach beiden Rechtsgebieten. Einordnung des Vertrages Durch § 434 II 1 BGB hat der Gesetzgeber die vereinbarte Montage zur Hauptleistungspflicht der vertragsgemäßen Erfüllung des einheitlichen Kaufvertrages erhoben.
Auf Verträge mit Montageleistung ist diese Vorschrift aber nur dann anwendbar, wenn diese nach allgemeinen Kriterien als Kauf- bzw. Werklieferungsvertrag einzuordnen sind. Aus der Vorschrift kann daher nicht die rechtliche Einordnung des in Rede stehenden Vertrages abgeleitet werden, sondern ihre Anwendbarkeit hängt – umgekehrt – von der Einordnung des Vertrages ab. Die Einordnung des Vertrages hat daher nach allgemeinen Kriterien zu erfolgen. Die Rechtsprechung wendet entweder Kauf- oder Werkvertragsrecht an, sodass es sich entweder um einen Kaufvertrag mit Montage-, Anschluss-und Inbetriebnahmepflicht (im Folgenden "Bauleistung") oder einen Werkvertrag handelt. Für die rechtliche Zuweisung kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der Schwerpunkt der Leistung auf der Lieferung oder der Bauleistung liegt. Hat die Bauleitung untergeordnete Bedeutung, liegt ein einheitlicher Kaufvertrag vor, da es in diesen Fällen beim typischen Umsatzgeschäft bleibt. Wird der Vertragstyp hingegen durch die Bauleistung geprägt, ist Werkvertragsrecht anwendbar.
Dadurch wird die Stellung der Käufer von PV-Anlagen überwiegend gestärkt. Anbieter von Komplettlösungen sollten daher prüfen, ob die von ihnen verwendeten Verträge und AGB mit den Rechtsvorschriften vereinbar sind. Sie sollten auch darauf reagieren, dass die VOB/B nicht wirksam einbezogen werden kann. In Betracht kommt insofern die Regelung einzelner Aspekte mittels Individualabreden, der allerdings Grenzen gesetzt sind. Letztlich bleibt abzuwarten, wie der BGH über die Einordnung solcher Verträge entscheiden wird. Im Interesse aller Marktteilnehmer dürfte dies für entsprechende Rechtssicherheit sorgen. Autor: Prof. Dr. Ulrich Dall, Essen, ist seit 1993 als Rechtsanwalt auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet tätig. Sein Leistungsspektrum erstreckt sich auf die Beratung (insbesondere Vertragsgestaltung) sowie die bundesweite Prozessführung (einschließlich Schiedsverfahren) in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Wettbewerbsrecht und Arbeitsrecht. Seine umfangreichen Erfahrungen bringt Prof. Dall auch in seine Vortrags- und Lehrtätigkeit ein.
Dazu wird ein zweiter Verstellmotor eingesetzt. Nachführungssysteme: Ertragsreich aber wartungsintensiv Die Technik ist teuer, kompliziert und durchaus wartungsintensiv. Eigentlich kann sie nur für große Freianlagen empfohlen werden, da hier ihr Vorteil – Ertragssteigerungen von mehr als 30 Prozent – die genannten Nachteile überwiegen können. Montagesystem für Schrägdächer Montage einer Solaranlage © Jürgen Fälchle, Solarmodule können entweder auf dem Dach montiert werden oder ins Dach integriert werden. Bei der Indach-Montage übernehmen die Solarmodule die Aufgabe der Dachhaut. Diese Montageart wird hier nicht näher betrachtet. Photovoltaikanlage: Aufdach- oder Indachmontage Bei der Aufdach-Montage werden zunächst die Montagesysteme auf dem Dach montiert, auf diese kommen wiederum die Solarmodule. Dabei werden dann Schienen parallel oder kreuzförmig an sogenannten Dachhaken befestigt. TIPP Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice: Angebote von Solarfachbetrieben vergleichen und bis zu 30 Prozent sparen Dachhaken Dachhaken © Skatzenberger, Diese Dachhaken werden an die Dachsparren geschraubt.