Soweit das zeitlich spätere Testament dem zeitlich früheren Testament widerspricht, hebt es dieses in seiner Wirkung auf, § 2258 BGB. Das könnte Sie auch interessieren: Welche Formvorschriften hat man bei der Abfassung eines Testamentes zu beachten?
D. K. aus Augsburg Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen. E. R. aus Teneriffa, Spanien Ohne die überaus kompetente, freundliche und unkomplizierte Hilfe von Herrn Dr. Weißenfels hätten wir die Regelung unserer Erbschaft in Deutschland und Österreich nicht hinbekommen. Die ganze Familie dankt Ihnen sehr herzlich und kann Ihre Kanzlei nur weiterempfehlen. E. N. aus Krailling Ich danke Herrn Dr. Weißenfels von Herzen, dass er nichts unversucht lässt, um die aus einem verunglückten Übergabevertrag resultierenden Nachteile erfolgreich anzufechten. G. L. aus Wolfratshausen Ich habe mich bei Ihnen auch dank Ihrer sehr gründlichen Befassung mit dem Hintergrund meines Anliegens auf Grundlage umfangreicher Briefwechsel und Unterlagen, bei gleichzeitig umsichtigen Vorgehen stets in guten und verantwortungsbewussten Händen gewusst.
Home Geld Testament 9. Februar 2018, 11:20 Uhr Letzter Wille: Wie ändere ich mein Testament nachträglich? Ein Testament ist nicht in Stein gemeißelt. Es kann geändert, in Teilen oder auch ganz widerrufen werden. Was zu beachten ist. Von Katrin Neubauer Nichts ist für immer. Auch nicht der letzte Wille. Manchmal ergeben sich im Laufe der Zeit neue Konstellationen, die eine Anpassung des Testaments notwendig machen. Das kann der vorzeitige Tod eines eingesetzten Erben sein, eine Scheidung oder auch die aufopferungsvolle Betreuung durch eine nicht verwandte Person, die man im Testament bedenken will. Änderung oder Widerruf eines eigenhändigen Testaments "Solange ein Erblasser testierfähig, also im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, kann er sein Testament jederzeit ändern oder widerrufen", sagt Andreas Frieser vom Deutschen Anwaltverein. Bei einem eigenhändig erstellten Testament sind Änderungen, wie der übrige Text auch, handschriftlich zu machen. "Eine getippte Fassung, die lediglich unterschrieben ist, genügt nicht", sagt Frieser.
Das gemeinschaftliche Testament Nicht selten schließen Eheleute ein gemeinschaftliches Testament ab. In der Regel ist darin vorgesehen, dass die hinterbliebene Person zunächst das gesamte Erbe erhält. Außerdem wird geregelt, was mit dem Erbe nach dem Tod des zweiten Lebenspartners geschehen soll. Erst dann erhalten die Kinder und andere Begünstigte ihren Erbteil. Dieses so genannte "Berliner Testament" hat Tücken: Die Eheleute müssen, solange beide noch leben, jede Änderung gemeinsam unterschreiben. Nach dem Tod eines Partners können die getroffenen Regelungen nicht mehr geändert werden. Doch auch hierbei sind Ausnahmen möglich, weiß der Fachanwalt für Erbrecht: "So kann vereinbart werden, dass der verbliebene Partner das Erbe innerhalb der Familie neu verteilt, es aber nicht außerhalb der Familie vermachen darf. " Solche Regelungen werden mit Blick darauf getroffen, dass die Witwe oder der Witwer sich eventuell noch einmal neu binden könnte. Das Näheverhältnis kann bindend wirken In einem gemeinschaftlichen Testament kann auch festgehalten werden, dass der Nachlass einer gemeinnützigen Organisation zugutekommen soll – zum Beispiel zugunsten sozialer oder ökologischer Zwecke.