SECON Haus - und Grundstücksverwaltung GmbH Gewinnen Sie neue Kunden mit KennstDuEinen! Lassen Sie sich von Ihren Kunden per Online-Mundpropaganda weiterempfehlen! Zielgerichtetes Empfehlungsmarketing für lokale Unternehmen, Dienstleister und Filialketten mithilfe der Bewertungen ihrer zufriedenen Kunden. Informieren Sie sich über unser Angebot! Bewertungen » Jetzt Bewerten! Gesamtbewertung ( 12 Bewertungen) 3, 96 /5 Sterne 12 Bewertungen im Überblick 5 Sterne: 8 4 Sterne: 1 3 Sterne: 0 2 Sterne: 1 Sterne: 3 Völlig unfähige HV für WEG Unsere WEG ist 5 Jahre in den Genuss der Verwaltung durch die Secon gekommen. Selbst die einfachsten Aufgaben wurden durch die Secon nicht wahrgenommen. Instandhaltungen die durch Beschluss der Eigentümer initiiert wurden, hat die Secon NICHT beauftragt! 5 Jahre abkassiert und nichts gemacht. Gott sei Dank ist jetzt Schluß! Ich kann nur von dieser Verwaltung abraten. Finger weg! Fragwürdigen Inhalt melden Sabine H., 12203 vom 25. 07. 2019 4, 5 Ausgesprochen zuvorkommender Verwalter Per Email oder per Telefon werden alle Anliegen schnellstens erledigt.
Der Bundestag hat am 17. Mai 2013 mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP das Verbot für Nachtspeicher aufgehoben. Die entsprechenden Paragraphen im EnEG und der EnEV wurden durch einen neuen Gesetzesentwurf geändert bzw. gestrichen. Damit können sämtliche Altgeräte von Gesetztes wegen her in deutschen Haushalten verbleiben. Dieser Artikel wurde erstellt von: Christian Märtel, Redakteur Nachtspeicherheizung Verbot dauerhaft aufgehoben: Rückblick & Bedeutung Kann bleiben, wo er ist: elektrischer Nachtspeicherofen in einem Mehrfamilienhaus | Bildquelle: RENEWA Nachtspeicher bleiben nach der jüngsten Entscheidung der Bundesregierung uneingeschränkt erlaubt. Die entsprechende Ordnungsermächtigung der Bundesregierung zur Außerbetriebnahme elektrischer Speicherheizsysteme im §4 (3) EnEG (Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden) wurde gestrichen und der darauf aufbauende §10a der EnEV (Energieeinsparverordnung), der die schrittweise Außerbetriebnahme ab 2020 regelte, komplett aufgehoben.
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