Weil darum viele Kunden wechseln und kündigen, haben die Anbieter sich etwas einfallen lassen: Sie bieten eine vermeintlich einfache Kündigung im Online-Bereich an. Das verspricht eine unkomplizierte Kündigung: Mit ein paar Klicks ist es erledigt. Zumindest fast. Und da liegt das Problem: Wer beim Anbieter online kündigt, der hat damit noch keine Rechtssicherheit: Denn oft ist die Online-Kündigung daran gebunden, dass der Kunde den Anbieter zurückrufen muss. Wer das macht, der riskiert, dass er einen neuen Handyvertrag aufgequatscht bekommt. Und selbst, wenn der Kunde am Telefon eine mündliche Bestätigung bekommt – im Zweifel lässt sich das nicht beweisen. Daher gilt: Grundsätzlich sollte man von der Online-Kündigung die Finger lassen: Den vermeintlichen Komfort ("Kündigung mit ein paar Klicks") zahlt der Nutzer mit Unsicherheit und Werbeanrufen. Mobilfunk-Anbieter im Überblick Mancher Mobilfunk-Anbieter hat bei den Kündigungsformalitäten ja so seine Eigenheit: Mal ist die Vertragslaufzeit kürzer, mal ist die Kündigung sogar online möglich.
Laut Kemper gab es auch schon Fälle, in denen die Gewinner sich erst spät gemeldet haben. So habe sich zum Beispiel der Gewinner des allerersten Eurojackpot im Mai 2015 in Tschechien mehrere Wochen Zeit gelassen, sich zu melden - obwohl er vom ersten Tag an von seinem Gewinn gewusst habe. In der zweiten Gewinnklasse gab es am 7. Februar in den Teilnehmerländern insgesamt 14 Gewinner, auf die jeweils knapp 1, 4 Millionen Euro entfallen. Zehn von ihnen kommen aus Deutschland, drei davon aus Nordrhein-Westfalen. Sie kommen aus dem Kreis Viersen, dem Raum Wuppertal und dem Raum Hagen. Sie stünden bereits in Kontakt mit der Westlotto-Gewinnerbetreuung.