Druckmittel: Miete einbehalten, unter Vorbehalt zahlen oder mindern Um der Mängelanzeige mehr Gewicht zu verleihen oder dem Vermieter die Dringlichkeit der Angelegenheit klarzumachen, kann der Mieter auf einige Druckmittel zurückgreifen: Er kann die Miete nur unter Vorbehalt zahlen, sie zurückbehalten oder mindern. Mietminderung Bei einer Mietminderung reduziert der Mieter die Miete um einen gewissen Teil. Die Minderung ist nicht von der Zustimmung des Vermieters abhängig und muss auch nicht beantragt werden. Wie hoch diese Minderung ausfallen darf, ist allerdings nicht eindeutig. Sämtliche Urteile zu diesem Thema beziehen sich auf Einzelfälle. Bei schwerwiegenden Mängeln wie einem Totalausfall der Heizung oder der Elektrik kann es die gesamte Miete sein, bei kleineren Mängeln wie einem dauerhaft verschmutzten Treppenhaus oder Geruchsbelästigung auf dem Balkon auch nur einstellige Prozentwerte. Miete zurückbehalten Alternativ oder parallel zur Mietminderung besteht auch die Möglichkeit, einen angemessenen Teil der Miete zurückzubehalten.
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Oder: Bis zur endgültigen Beseitigung des Mangels, erfolgt die Zahlung der Miete unter Vorbehalt. Dies betrifft auch die bereits für diesen Monat gezahlte Miete. Mit freundlichen Grüßen Sie können hier eine Vorlage für Mängelanzeige als Word-Dokument herunterladen Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden. Frist (© Clemensberg /) Was, wenn die Frist abgelaufen ist Hat man dem Vermieter in der Mängelanzeige eine Frist zur Behebung des Mangels gesetzt und diese ist abgelaufen, ohne dass er tätig wurde, kann der Mieter nun zum einen die Reparatur selbst in Auftrag geben und anschließend die Kosten mit der Miete verrechnen.
Treten in der Mietwohnung Mängel auf, kann der Mieter die Miete mindern. Er muss den Vermieter allerdings in jedem Fall über die Mängel informieren und eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen. Hierzu kann das Mängelanzeige Muster kostenlos genutzt werden, das wir Ihnen beispielhaft am Ende dieses Artikels anbieten. Mit diesem wird der Vermieter dazu aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Mieter haben das Recht auf eine mängelfreie Wohnung Wasserschaden (© Gundolf Renze /) Wer eine Mietwohnung bewohnt, hat das Recht darauf, dass diese ordentlich und mängelfrei ist. Hier ist § 535 Absatz 1 Satz 2 BGB einschlägig. Dort heißt es: " Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. " Unter einem Mangel versteht man dabei jeden Zustand, der vom vertraglich vereinbarten Zustand abweicht. Kommt es dann zu einem unverschuldeten Mangel, steht der Vermieter in der Pflicht, diesen zu beseitigen.
Dies geschieht üblicherweise über eine schriftliche Mängelanzeige. Darin sollte der Mieter den Mangel genau beschreiben und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Angemessen sind in der Regel zwei Wochen. In seiner Mängelanzeige kann der Mieter auch eine Mietminderung geltend machen. Handelt es sich um einen akuten Mangel wie etwa einen Wasserrohrbruch, muss der Mieter sofort handeln. Dann sollte er versuchen, seinen Vermieter oder die Hausverwaltung telefonisch zu erreichen. Mithilfe einer Gesprächsnotiz kann der Mieter später nachweisen, dass er den Schaden umgehend mitgeteilt hat. Ist der Vermieter nicht erreichbar, muss der Mieter selbst einen Handwerkernotdienst beauftragen, damit teure Folgeschäden vermieden werden. Manchmal ist keine Mängelanzeige nötig: Bei einem Wasserrohrbruch sollten Mieter umgehend reagieren. Ist der Vermieter nicht erreichbar, sollte der Mieter schnell einen Handwerkernotdienst beauftragen. Foto: Kessel AG Musterbrief für eine Mängelanzeige: Sehr geehrter Frau [Name einfügen] / Sehr geehrter Herr [Name einfügen], hiermit teile ich Ihnen mit, dass in meiner Wohnung [Adresse einfügen] folgender Mangel vorliegen: [Aufzählung und exakte Beschreibung der Mängel] Laut § 535 BGB sind Sie verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
Die Mietminderung kann der Mieter selbstständig durchführen, er muss sie nicht beantragen. Die Höhe der Minderung muss immer einzelfallbezogen errechnet werden, hier wird es maßgeblich auf die Schwere des Mangels ankommen. Ebenfalls möglich ist es, einen angemessenen Teil der Miete zurückzubehalten. In diesem Fall werden die zurückbehaltenen Beträge aber an den Vermieter ausgezahlt, sobald dieser sich um die Mangelbeseitigung gekümmert hat. Dafür kann jedoch eine höhere Summe zurückbehalten werden, als sie gemindert werden könnte. Wer den Vermieter über den Mangel in Kenntnis setzt und trotzdem die volle Miete weiterhin zahlt, kann nicht rückwirkend eine Minderung der Miete vornehmen. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn die Miete nur unter Vorbehalt bezahlt wurde. Ob Mietminderung oder Zahlung unter Vorbehalt, bevor man als Mieter solche Wege beschreitet, sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Wird beispielsweise die Miete zu Unrecht gemindert, kann der Mieter so gestellt werden, als sei er mit den Mietzahlungen im Rückstand.